6 Möglichkeiten, Bilder aus PDF-Dateien in TIFF, JPEG, PNG ... 6 Möglichkeiten, Bilder aus PDF-Dateien in TIFF, JPEG, PNG ... (Estelle Reeves) Nur mit seinem Einverständnis darf das Foto. Das Gesetz ist ist diesbezüglich eindeutig: Screenshots sind keine „Licht"-Bilder (das heißt nicht mittels Strahlentechnik erstellt) und daher nicht urheberrechtlich geschützt. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob es sich um eine verwackelte.

Also ich denke du kannst bedenkenlos jedes Bild, dass du im Internet findest privat verwenden, solange du es nicht wieder veröffentlichst (also vom copyright standpunkt aus gesehen). mfg Harle Urheberrechte können verletzt werden sobald die Bilder online genutzt werden.

Ob Ebay oder Privatseite, niemals runtergeladene Bilder verwenden!

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Ob man deren Inhalt nutzen darf, muss gesondert geprüft werden. Auch wenn im Netz, über Suchmaschinen oder auf zahllosen Bilder-Portalen unzählige Bilder zur Verfügung stehen, haben die Urheber dieser Bilder nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz zahlreiche Rechte. Dafür gibt es Foto-Communitys im Internet.

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